Zielgruppe
Die Familienaktivierung ist vorgesehen für Familien (Teilfamilien) mit Kindern im Alter zwischen 0 und 18 Jahren. Für den Einsatz des Programmes gelten folgende Kriterien:
1. Es handelt sich um eine Familie
- welche aus mindestens einem biologischen oder Adoptivelternteil und einem Kind unter 18 Jahren besteht,
- die im Einzugsbereich der Einrichtung (ca. 80 km) wohnt,
- die zur intensiven Intervention bereit ist,
- mindestens ein Elternteil muß die Kooperation bejahen,
- die innerhalb von 24 Stunden einen Helfer treffen will.
2. Die Krise wird sichtbar durch:
- das einem oder mehreren Kindern Fremdplazierung droht,
- eine ernsthafte Gefährdung des Kindes, der Eltern oder der Umgebung besteht
- schweres oder wiederholtes, normüberschreitendes Verhalten des Kindes besteht
- in der Eltern und Kinder über die drohende Fremdplazierung informiert sind,
- weniger intensive Formen der Hilfe nicht in Frage kommen oder nicht die erwünschte Wirkung hatten.
Die Schwierigkeiten in der Familie können bestehen aus:
- Unzureichender Wahrnehmung der Elternrolle
- Verhaltensstörungen des Kindes (Delinquenz, Drogen usw.)
- körperlicher, psychischer oder sexueller Mißhandlung,
- Beziehungsprobleme, Scheidungsproblematiken
- Psychische Probleme
- aggressives Verhalten der Eltern oder der Kinder
- sozial-ökonomische Probleme (Arbeitslosigkeit, Schulden, Wohnprobleme)
Familien mit folgenden Problemen können nicht in das Familienaktivierungsprogramm aufgenommen werden wenn :
- die Eltern oder das Kind eine Fremdplazierung vorziehen
- die Probleme so gefährdend sind, dass eine sofortige Fremdplazierung angezeigt ist
- bei akuter Suizidgefährdung (nach vorheriger genauer überprüfung)
- die Probleme der Familien mit ernsthaften körperlich oder psychischen Erkrankungen bzw. Behinderungen zusammenhängen.
