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Kontakt

In Notfällen: 112

Krankenbeförderung:
04721 / 23 0 66

DRK Rettungsdienst

Rettungswachenleiter:
Herr Klöker

Zum Feldkamp 9
27619 Schiffdorf

Tel.: 04706 / 189 21
Fax: 04706 / 189 50

E-Mail

 

Personal

Der Rettungsdienst hält ein vielfältiges und qualifiziertes Fachpersonal für die Besetzung der Rettungsmittel vor, sodass jeder Patient individuellen betreut und versorgt werden kann.

Folgende Berufsgruppen stehen zur Verfügung:

Rettungsassistenten: Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes, aber eine qualifizierte Betreuung nötig ist. Auch das fachgerechte Durchführen von Krankenbeförderungen ist Aufgabe des Rettungsassistenten. Der Rettungsassistent muss dem Arzt bei der Versorgung von Notfallpatienten als zuverlässiger und qualifizierter Mitarbeiter zur Seite stehen.
Darüber hinaus muss er in vielen Fällen notfallmedizinische Sofortmaßnahmen zur Lebensrettung und zur Wiederherstellung und Stabilisierung der lebenswichtigen Körperfunktionen eigenverantwortlich und selbständig durchführen.

Rettungssanitäter: Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikation in der Notfallrettung und in der Krankenbeförderung mit. Bei der  qualifizierten Krankenbeförderung und in der Notfallrettung sind sie Teil der Besatzung eines Rettungswagens, hier ist ihre Aufgabe, die Versorgung des Patienten einzuleiten, Notarzt und Rettungsassistenten zu unterstützen und dabei die lebenswichtigen Körperfunktionen wiederherzustellen bzw. aufrechtzuerhalten, sowie die Transportfähigkeit des Patienten herzustellen.

Praktikant im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten: Im zweiten Jahr der Ausbildung zum Rettungsassistent sollen auf der Lehrrettungswache die praktischen Tätigkeiten vertieft werden. Rettungssanitäter können sich Teile ihrer bisherigen rettungsdienstlichen Tätigkeit anrechnen lassen. Der praktische Teil endet mit einem sog. „Abschlussgespräch“, bei dem der Auszubildende noch einmal auf seine Eignung für diesen Beruf geprüft werden kann. Danach erhält der Auszubildende von der zuständigen Behörde die Urkunde über die „Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/-in“.